FÖRDERUNG DER EINBRUCHSICHERUNG

Einbruchschutz

Private Eigentümer und Mieter können bereits seit November 2015 mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ bei der KfW Zuschüsse zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche in Anspruch nehmen.
Im Jahr 2016 hat die KfW mehr als 40.000 Förderzuschüsse für Einbruchschutz ausgereicht, mittels derer in rund 50.000 Wohneinheiten verschiedene einbruchhemmende Maßnahmen realisiert wurden.
Seit dem 15. September 2017 gelten beim Einbruchschutz gestaffelte Zuschüsse.
Die ersten 1.000 EUR der förderfähigen Investitionskosten werden nun mit 20 % (vorher 10 %) bezuschusst. Für alle zusätzlichen förderfähigen Kosten, die über 1.000 EUR hinausgehen, wird weiterhin ein Zuschuss von 10 % gewährt. Diese neue gestaffelte Förderung gilt pro Antragsteller und Gebäude.
Die Zuschüsse müssen vor Beginn der Maßnahmen über das KfW-Zuschussportal beantragt werden:

Quelle: KFW.de

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